Der BDIU begrüßt den Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und unterstützt eine schnelle Verabschiedung. Vollends zufrieden ist BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann aber nicht: „Zum großen Wurf fehlt die zentrale Datenbank für Zwangsvollstreckungen.“